[Achtung: Schreibweise von 1811] adj. et adv. 1) Von dem Hauptworte Recht, den Rechten, d. i. den Gesetzen, gemäß, für rechtmäßig; eine im Hochdeutschen veraltete Bedeutung, in welcher es noch in dem Gegensatze widerrechtlich vorkommt. 2) Gerichtlich; von Recht, Gericht. Jemanden rechtlich belangen, vor Gericht. Eine Sa...
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