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Rechnungsbeamte Bedeutung
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Rechnungsbeamte
[Achtung: Schreibweise von 1811]
Der Rechnungsbeamte, des -n, plur. die -n, ein jeder Beamter, welcher einer Einnahme vorgesetzet ist, welche einem andern berechnet werden muß.
Gefunden auf
https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009133_6_0_645
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