Reassümierung Bedeutung

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Reassümierung

Reassümierung Logo #42713Abänderung eines in einem Ausschuss gefassten Beschlusses durch eine Wiederholung der Abstimmung (§ 42 Abs 2 GOG-NR) (§§ 23 Abs 2 und 32 Abs 7 GO-BR).
Gefunden auf https://www.parlament.gv.at/PERK/GL/ALLG/R.shtml
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