
Ratsherren (mhd. ratherre; zu rat = beratende Versammlung, Ratgeber, Ratschlag; mlat. consules). Der städt. Rat, wie er sich vom 12. Jh. an etablierte, stellte ein Kollegium gleichberechtigter Mitglieder dar und repräsentierte die Stadt als autonome Rechtspersönlichkeit. Als solche erkämpfte sie sic...
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