[Achtung: Schreibweise von 1811] Die Rathsstelle, plur. die -n. 1) Eine Stelle, welche einem Raths-Collegio, und besonders einem Stadtrathe, gehöret oder zuständig ist. 2) Diejenige Stelle, welche jemand in einem Raths-Collegio, und besonders in dem Stadtrathe, bekleidet. Die Stelle im Rathe.
Gefunden auf
https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009133_6_0_357
Keine exakte Übereinkunft gefunden.