
Das qualifizierte Arbeitszeugnis ist eine umfangreichere Version des einfachen Arbeitszeugnisses. Es ist deutlich umfangreicher, komplexer und höherwertiger. Ein Anspruch seitens des Arbeitnehmers besteht nach § 109 der Gewerbeordnung (GewO) erst nach sechs bis acht Wochen im Unternehmen. Somit ist gewährleistet, dass de
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