
Ausweis des anteiligen Goodwill einer Obereinheit im Einzelabschluss der Beteiligungseinheit. Bei der Kapitalkonsolidierung geht der bei der Beteiligungseinheit ausgewiesene Goodwill in die Berechnung des Unterschiedsbetrags ein, d.h. er vermindert den gesamten Goodwill entsprechend.
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