Publikation Ergebnisse

Suchen

Publikation

Publikation Logo #42000 Unter Publikation (von lat. publicus: öffentlich) oder Veröffentlichung (oftmals kurz VÖ) versteht man entweder den Vorgang der öffentlichen Verfügbarmachung eines Mediums (Publizierung, Release) oder das konkrete Medium selbst. Das Verb zu „Publikation“ ist „publizieren“. Beispiele für Publikationen sind Bücher, Zeitschriften, Zeit...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Publikation

Publikation

Publikation Logo #42015(F.) Veröffentlichung (von Gesetzen)Liebenow, W., Die Promulgation, Diss. jur. Greifswald 1901; Englisch, P., Die Publikation der Gesetze und Verordnungen, Diss. jur. Breslau, 1912; Hubrich, E., Die Entwicklung der Gesetzespublikation in Preußen, 1918; Wolf, A., Gesetzgebung und Stadtverfassung, 1968
Gefunden auf https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

Publikation

Publikation Logo #40102Definition eines oder mehrerer Replikationsobjekte mit bestimmten Kriterien für die Replikation. Publikationen können für Sites subskribiert werden.
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/40102

Publikation

Publikation Logo #40102Zusammenstellung eines Angebots an verteilbaren Objekten über die Zuordnung eines Auflösungsprofils zu einem oder mehreren Objekten
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/40102

Publikation

Publikation Logo #42134Publikation die, Veröffentlichung (eines wissenschaftlichen oder literarischen Werkes); gedrucktes Werk.
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Publikation

Publikation Logo #42295Publikation , Veröffentlichung, Eröffnung (s. d.), z. B. Verkündigung eines Gesetzes, eines richterlichen Urteils, welch letztere oft in einem besondern Publikationstermin erfolgt (s. Verkündigung).
Gefunden auf https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

Publikation

Publikation Logo #42086 »Veröffentlichung
Gefunden auf https://www.student-online.net/dictionary/action/view/Glossary/52673752-b9e

Publikation

Publikation Logo #42145. Gesetze und sonstige rechtsverbindliche Vorschriften bedürfen nach allgemeinen, staatsrechtlichen Grundsätzen zu ihrer Gültigkeit der P. (Verkündung). Die P. der für die Schutzgebiete ergehenden Reichsgesetze, desgleichen der Ksl. Verordnungen geschieht im Reichs -Gesetzblatt (Art. 2 der Reichsver...
Gefunden auf https://www.ub.bildarchiv-dkg.uni-frankfurt.de/Bildprojekt/Lexikon/Standard
Keine exakte Übereinkunft gefunden.