
(lat.-franz.) Allg.: P. ist die Bezeichnung für den Vorsitzenden einer Organisation, eines Vereins oder Verbandes, Institutes oder Gerichtes; gelegentlich auch einer Tagung oder eines Kongresses. Spez.: P. bezeichnet das Staatsoberhaupt einer Republik.
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Der Präsident/die Präsidentin leitet alle Tätigkeiten des Europaparlaments und seiner Gremien. Er/sie leitet die Sitzungen des Plenums, des Präsidiums sowie der Konferenz der Präsidenen und vertritt das Parlament nach außen. Der Präsident bzw. die Präsidentin wird vom Parlament für zweieinhalb Jahre gewählt.
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