
Prozessvertrag (auch prozessrechtlicher Vertrag genannt) sind Verträge, deren unmittelbare Hauptwirkung auf prozessualem Gebiet liegt. Sie sind zulässig, soweit sie keine zwingenden Prozessvorschriften abbedingen. Für Prozessverträge gilt hauptsächlich Prozessrecht, das materielle Recht muss aber ergänzend herangezogen werden. Strittig ist, o...
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