
Unter Prozessstandschaft im rechtlichen Sinne versteht man die Befugnis, im eigenen Namen einen Prozess über ein fremdes Recht zu führen. Im deutschen Zivilrecht wird unterschieden zwischen gesetzlicher und gewillkürter Prozessstandschaft: == Abgrenzung Prozessstandschaft und Vertretung == Bei der Vertretung macht der Vertreter im Namen des Kl
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Mit Prozessstandschaft wird die Befugnis bezeichnet, im eigenen Namen einen Prozess über ein fremdes Recht führen zu dürfen. Man unterscheidet zwischen der gesetzlichen und der gewillkürten Prozessstandschaft. gesetzliche Prozessstandschaft Eine gesetzliche Prozessstandschaft liegt z.B. bei Veräußerung des Streitgegenstands gemäß § 265 ZPO...
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