
(Gr. etwa 'Hinbringen') Ein von Hillel dem Alten eingeführter, beim Gericht zu deponierender (also 'hinzubringender`) formeller Verwahrungsschein, der in der Praxis eine Aussetzung des biblischen Schuldenerlasses im Brachjahr ermöglichte, gleichzeitig aber den ihm zugrundeliegenden Geist rettete. Die Benutzung des P. erwies sich als notwendig, al...
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