[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. act. von dem vorigen Hauptworte, künftige zufällige Dinge vorher sagen, solche zufällige künftige Dinge verkündigen, welche aus keiner nothwendigen Folge des Vorhergehenden und Nachfolgenden eingesehen werden können, und in weiterer Bedeutung, überhaupt künftige Dinge vorhe...
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