
Produktionstermin (lat.), im frühern Beweisverfahren des gemeinen Prozesses der Termin, in welchem die Beweismittel beigebracht (produziert) wurden. Daher heißt der Beweisführer Produzent, die Partei, gegen welche Beweis geführt wird, Produkt, dagegen Reproduzent der Gegenbeweisführer, Reprodukt der Gegner desselben.
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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