
Beamter, der vor seiner Ernennung auf Lebenszeit eine Probezeit absolviert. Im Gesetz wird er als 'Beamter auf Probe' bezeichnet. Grundsätzlich werden Beamte immer auf Lebenszeit ernannt. Die Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit ist jedoch nur zulässig, wenn der Beamte sich in einer...
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