
Der persönlich mit seinem Vermögen haftende Bankier Gemäss schweizerischem Recht ist der Ausdruck Privatbankier beschränkt auf Banken in der Rechtsforrn der Einzelfirma, der Kollektiv- oder Kommanditgesellschaft. In der Schweiz bestehen solche Bankhäuser vor allem in Genf, Basel und Zürich.
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Der Privatbankier ist ein Kreditinstitut in der Rechtsform der Einzelfirma oder der Personengesellschaft (oHG, KG). Privatbankiers werden in den Statistiken, die die Deutsche Bundesbank über das deutsche Bankensystem veröffentlicht, als Teilgruppe der Kreditbanken geführt. Als traditionsreiche, aber immer kleiner werdende Gruppe gelt...
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https://www.mein-wirtschaftslexikon.de/p/privatbankier.php

Ein Privatbankier ist ein Unternehmer des privaten Bankgewerbes, der mit eigenem Kapital, unbeschränkter Haftung seines Gesamtvermögens (Geschäfts- und Privatvermögen) und alleiniger Entscheidungsbefugnis (ohne übergeordnete Organe wie Generalversammlung oder Verwaltungsrat) Bankgeschäfte betreibt.
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