Preisüberwachung Bedeutung

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Preisüberwachung

Preisüberwachung Logo #42090Nach § 8 PreisG (Preisrecht) obliegt die P. den zuständigen obersten Landesbehörden - i.d.R. Wirtschaftsbehörden - und den von ihnen bestimmten nachgeordneten Behörden (§ 10 PreisG). Sie sind nach der VO über die Auskunftspflicht vom 13. 7. 1923 (RGBl. I 723) zur Einholung von Auskünften, Einsichtna...
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