
auslegungspflichtige; Pflicht eines jeden (Zahn-)Mediziners in seiner Praxis bestimmte Gesetze zur Einsichtnahme bereithalten - z.B. die Hygieneverordnung oder Röntgenverordnung. Die Nichtbeachtung dieser Pflicht zieht Bußgelder in erheblicher Höhe nach sich, wenn Gewerbeaufsichtsämter die Praxis besichtigen. Empfohlen sei in diesem Zusammenhan...
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https://www.zahnwissen.de/lexikon_Pn-Pz.htm
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