
Der Prätendentenstreit bezeichnet eine bestimmte Konstellation im Zivilprozess, namentlich dass wegen derselben Sache zwei Anspruchsteller (Prätendenten) streiten, während im Übrigen der Rechtsstreit wie üblich geführt wird. Der Schuldner hat in einem solchen Fall die Rolle des Beklagten, während einer der Prätendenten Kläger ist und dem ...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Prätendentenstreit

Von einem Prätendentenstreit (= Gläubigerstreit) spricht man, wenn sich zwei Gläubiger um eine Forderung gegen einen Dritten streiten. Der Schuldner hat hier das Problem, dass er nicht weiß, an wen er mit befreiender Wirkung leisten kann. Wird er von einem der Gläubiger verklagt, kann er dem anderen den Streit verkünden um so sicherzustellen,...
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