
Bargeldlose Überweisung von Konto zu Konto im Postcheckverkehr.
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bankähnliche Einrichtung der Post zur Förderung des unbaren Zahlungsverkehrs; 1909 in Deutschland eingeführt, bis 31. 12. 1983 unter der Bezeichnung Postcheckdienst. Jedermann kann sich über eine Postfiliale ein Konto einrichten lassen und Beträge in beliebiger Höhe auf andere Postgirokonten überweisen sowie mittels Postbarscheck Barauszah.....
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