
Die Postausweiskarte wurde am 1. Dezember 1908 eingeführt. Die Gültigkeitsdauer betrug drei Jahre, sie wurde 1943 für die Dauer des Krieges verlängert. Sie diente unter Anderem dem Inhaber eines Postkreditbriefs zum Nachweis seiner Empfangsberechtigung oder zur Aushändigung eine postlagernden Sendung am Schalter. ...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Postausweiskarte

Bezeichnung für einen seitens der Post ausgestellten und mit einem Paßfoto versehenener Ausweis, der in den meisten Ländern anerkannt wird. Der Ausweis enthält Name und Adresse des Inhabers und ist gebührenpflichtig. Er wird über den Weltpostverein ausgeliefert und dient zur Teilnahme am Postausweisverfahren.
Gefunden auf
https://www.phila-lexikon.de/
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