
Postübertretungen , Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen über den Postzwang (s. d.) und sonstige Bestimmungen des Reichspostgesetzes. Zur Zeit werden nur noch folgende P. mit Strafe bedroht. 1) Versendung von Briefen oder politischen Zeitungen auf andre Weise als durch die Post, soweit die Versendung gegen den Postzwang verstößt. 2) MißbrÃ...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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