
Wertpapiere, deren verbriefte Rechte grundsätzlich vom Inhaber geltend gemacht werden können. Der Name des Berechtigten ist nicht genannt, so kann das Papier ohne Formalität den Eigentümer wechseln. Sie werden rechtlich wie bewegliche Sachen behandelt und haben deshalb eine hohe Umlauffähigkeit. Beispiele sind z.B. Inhabera...
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/40038

sind Wertpapiere, bei denen die verbrieften Rechte vom Inhaber, d.h. Eigentümer, geltend gemacht werden können (u.U. auch durch einen Besitzer, der unberechtigt über das Papier verfugt). Für Inhaberpapiere gilt der Satz: »Das Recht aus dem Papier folgt dem Recht am Papier.« Das Papier wird wie eine ...
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42065

Wertpapiere, deren verbriefte Rechte grundsätzlich vom Inhaber geltend gemacht werden können. Der Name des Berechtigten ist nicht genannt, so kann das Papier ohne Formalität den Eigentümer wechseln. Sie werden rechtlich wie bewegliche Sachen behandelt und haben deshalb eine hohe ...
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42077

Inhaberpapiere sind Effekten, deren Inhaber über die Rechte, die mit einem Wertpapier verbunden sind, wie etwa das Recht auf Dividenden oder das Stimmrecht auf der Hauptversammlung, verfügen, ohne dass ein weiterer Nachweis über die Besitzverhältnisse erforderlich.
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42242

Wertpapiere, deren Rechte vom Inhaber unmittelbar ausgeübt werden können ohne das dieser als Berechtigter explizit in der Urkunde benannt wird. Das Recht aus dem Papier (z.B. Dividendenanspruch, Stimmrechte) folgt dem Recht am Papier. Im Regelfall zählen zu den Inhaberpapieren Kommunalschuldverschreibungen, Pfandbriefe, Obligationen...
Gefunden auf
https://www.investmentfonds.de/glossar_Inhaberpapiere.html

sind Wertpapiere , bei denen die verbrieften Rechte vom Inhaber, d.h. Eigentümer, geltend gemacht werden können (u.U. auch durch einen Besitzer, der unberechtigt über das Papier verfugt). Für Inhaberpapier e gilt der Satz: »Das Recht aus dem Papier folgt dem Recht am Papier.« Das Papier wird wie eine Sache ge- und verkauft. Inhaberpapier e si...
Gefunden auf
https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/inhaberpapiere/inhaberpapiere.htm

Wertpapiere, deren verbriefte Rechte grundsätzlich vom jeweiligen Inhaber geltend gemacht werden können. Sie haben eine hohe Umlauffähigkeit, da sie rechtlich wie bewegliche Sachen behandelt werden: Die in der Urkunde verbrieften Rechte werden durch formlose Einigung und Papierübergabe übertragen. Inhaberpapiere sind z. B.: Inhaberschuldv......
Gefunden auf
https://www.wissen.de//lexikon/inhaberpapiere
Keine exakte Übereinkunft gefunden.