
Pollicitation (lat.), einseitiges Verbrechen. Eine solche Verheißung ist ausnahmsweise ohne Annahmeerklärung rechtsverbindlich und klagbar, wenn sie zu gunsten einer Stadtgemeinde, einer Kirche oder einer frommen Stiftung erfolgte. Auch gehört der Fall einer sogen. Auslobung (s. d.) hierher.
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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