Polizeioberkommissar Bedeutung

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Polizeioberkommissar

Polizeioberkommissar Logo #42000 Polizeioberkommissar (POK) ist eine Amtsbezeichnung von Polizeivollzugsbeamten bei der deutschen Polizei in der Laufbahn des gehobenen Polizeivollzugsdienstes. POK sind in die Besoldungsgruppe (BesGr) A10 eingereiht. Es handelt sich um das erste Beförderungsamt in der Laufbahn des gehobenen Dienstes. Sie sind in allen Ländern Ermittlungsperson d...
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