
<i>(P-Konto)</i> Mit Pfändungsschutzkonto wird ein Girokonto bezeichnet, bei dem gemäß § 850k Abs. 7 iVm Abs. 1 ZPO zwischen Bank und Kunde vereinbart ist, dass monatliche Eingänge bis zum unpfändbaren Grundbetrag nach § 850c Abs. 1 ZPO dem Pfändungsschutz unterliegen. Damit kann der Kontoinhaber trotz Pfändung über diese Betr...
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