
In der Gesundheitswirtschaft : Die Vorschriften für die gesetzliche Pflegeversicherung unterscheiden drei Schweregrad e der Pflegebedürftigkeit : Danach sind • Pflegebedürftige der Pflegestufe I (erheblich Pflegebedürftige) Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität für wenigstens zwei Verrichtungen aus einem...
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/pflegestufe/pflegestufe.htm
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