
Pfarrvikar, evangelisches Kirchenrecht: Vikar, Vikarin, Theologe in der dem Theologiestudium folgenden kirchlich-praktischen Ausbildungsphase.
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Pfarrvikar, katholisches Kirchenrecht: vom Bischof ernannter Geistlicher, der den Pfarrer in seinen Aufgaben unterstützt, in Deutschland oft »Kaplan« genannt.
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in der katholischen Kirche Stellvertreter des Pfarrers, in der evangelischen Kirche Geistlicher ohne volle akademische Ausbildung.
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