
ist das örtliche Zuständigkeitsgebiet eines Pfarrers. Der P. entsteht noch im Altertum (z. B. Rom Mitte 4. Jh.s). Im Frühmittelalter bilden sich zunächst große Urpfarreien. Seit dem 8. Jh. verfeinert und verfestigt sich die Einteilung.Stutz, U., Geschichte des kirchlichen Benefizialwesens, 1895; Feine, H., Kirchliche Rechtsgeschichte, 5. A. 19...
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