
Pfandschein (Pfandbrief, Pfandurkunde, Hypothekenschein, Hypothekeninstrument), die gerichtliche Urkunde, welche einem Gläubiger über die Bestellung einer Hypothek und deren Eintrag ins Hypothekenbuch ausgefertigt wird (s. Hypothek); auch die über den Empfang eines Faustpfandes bei dem Abschluß eines Leib- oder Lombardgeschäfts ausgestellte Be...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

Dem Kreditnehmer über das Pfand ausgestellte Bescheinigung. 1. Beim Pfandkredit , spez. bei Pfandleihe für den Darlehensnehmer ausgestellte Bescheinigung, eine Form des Legitimationspapiers, die das Pfand bez. Es wird nach Kreditrück- und Zinszahlung gegen Rückgabe des Pfandscheins dem Darlehensnehmer zurückerstattet. 2. Von Banken - spez. vo....
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/pfandschein/pfandschein.htm

nach § 6 der VO über den Geschäftsbetrieb der gewerblichen Pfandleiher vom 1. 2. 1961 in der Fassung vom 1. 6. 1976 die schriftliche Bescheinigung über einen abgeschlossenen Pfandleihvertrag. Der Pfandschein muss vom Pfandleiher oder seinem Bevollmächtigten unterzeichnet sein und bestimmte Angaben sowie die Geschäftsbedingungen enthalten....
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https://www.wissen.de//lexikon/pfandschein
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