
ist im Hoch- und Spätmittelalter und in der frühen Neuzeit die Verpfändung von Herrschaftsrechten. Sie wird seitens des Königs 1171, seitens der Landesherren 1197 sichtbar und hält seitens des Königs bis 1628 und seitens der Landesherren bis 1803 an. Bis 1500 verpfänden die Könige in mehr als 1000 Fällen Reichsgut (Herzogtümer, Grafschaft...
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html
[Achtung: Schreibweise von 1811] Die Pfandschaft, plur. die -en. 1) Die Eigenschaft eines Dinges, kraft welcher es ein Pfand oder Unterpfand ist; ohne Plural. 2) Ein Pfand oder Unterpfand selbst, es sey nun ein bewegliches oder unbewegliches.
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009133_4_0_621

Pfandschaft, bezeichnet im Mittelalter und in der frühen Neuzeit vom Landesherren gegen eine Geldsumme verpfändete Städte, Ämter, Burgen und Ähnliches. Dem Pfandinhaber (Pfandbesitzer) wurde das Verpfändete zur vollen Nutznießung mit allen Rechten und Einkünften überlassen. Bei Rückzahlung der Pfand...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Pfandschaft , im Mittelalter Bezeichnung für Pfand, namentlich für das Pfandrecht an Liegenschaften.
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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