
Pfandsatzung (v. mhd satzunge = Vertrag, ûbergabe eines Pfandes, das Pfand selbst; vgl. mhd. satzunger = einer, der auf Pfänder leiht; auch Pfandschaft). Vom HMA. an verpfändeten Könige und Fürsten bei Geldbedarf eigene Ländereien, Burgen, Dörfer und Städte bzw. nutzbare Rechte (Vogteien, Gerichte) ...
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