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Finderlohn Logo #42000 Als Finderlohn bezeichnet man eine Belohnung, die jemandem zusteht, der eine Sache gefunden hat und sie dem Eigentümer zurückgibt. == Rechtslage in Deutschland == Finderlohn kann nach deutschem Recht ({§|971|bgb|juris} BGB) verlangen, wer eine verlorene Sache an sich nimmt und sie dem Verlierer oder Eigentümer herausgibt, sofern er seine geset...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Finderlohn

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Finderlohn Logo #42134Finderlohn, Fund.
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

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Finderlohn Logo #42834Mit Finderlohn bezeichnet man, die dem Finder zustehende Summe, die er bei Ablieferung der Sache gemäß § 971 BGB vom Empfangsberechtigten verlangen darf. Bis zu einem Wert der verloren Sache von 500,- Euro beträgt der Finderlohn 5 %, für den darüberhinausgehenden Wert 3 %. Bei Tieren beträgt der Wert 3 %, bei Sachen die nur für den Empfangs...
Gefunden auf https://www.lexexakt.de/glossar/finderlohn.php

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Finderlohn Logo #42295Finderlohn , s. Fund.
Gefunden auf https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

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Finderlohn Logo #42871gesetzlich vorgeschriebene Belohnung der Ehrlichkeit und Mühewaltung des Finders durch den zum Empfang der Fundsache Berechtigten; bei Sachwerten bis zu 500 Euro 5%, bei höherem Wert 3%; bei bloßem Liebhaberwert nach billigem Ermessen (§ 971 BGB).
Gefunden auf https://www.wissen.de//lexikon/finderlohn
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