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Pfandrecht

Pfandrecht Logo #42000 Ein Pfandrecht (lat. pignus) ist ein beschränkt dingliches Recht des Pfandgläubigers an einer Sache oder einem Recht, welches in der Regel zur Sicherung einer Forderung bestellt wird. Fällt der Gläubiger mit seinem Anspruch aus, so kann er sich durch die Verwertung des verpfändeten Gegenstandes befriedigen. Der Schuldner der Forderung und der...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Pfandrecht

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Pfandrecht Logo #42015ist objektiv die Gesamtheit der für das Pfand geltenden Rechtssätze und subjektiv das zur Sicherung einer Forderung (z. B. Rückzahlung eines Darlehens) bestimmte dingliche Recht an einem Gegenstand, kraft dessen der Gläubiger berechtigt ist, sich aus dem belasteten Grundstand (vorzugsweise) zu befriedigen. Im altrömischen Recht ist (bei handgr...
Gefunden auf https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

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Pfandrecht Logo #40138[Achtung: Schreibweise von 1811] Das Pfandrecht, des -es, plur. inus. das Recht, eine Sache als ein Pfand oder Unterpfand zu besitzen.
Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009133_4_0_618

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Pfandrecht Logo #42072Recht eines Gläubigers, sich zur Sicherung einer Forderung unter bestimmten Umständen aus der Verwertung einer Sache zu befriedigen. Das Pfandrecht ist im Dritten Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) - dem Sachenrecht - geregelt (§§ 1113 - 1296 BGB) Pfandrechte werden u...
Gefunden auf https://www.anwalt24.de/lexikon

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Pfandrecht Logo #42065ist ein sogenanntes dingliches Recht, mit dem ein - Gläubiger eine Geldforderung sichert. Bei Nichterfüllung der Leistung durch den Schuldner kann der Gläubiger das Pfand zur Befriedigung seiner Forderung verwerten oder verwerten lassen (z.B. Versteigerung). Verpfändet werden können Sachen und Recht...
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42065

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Pfandrecht Logo #42134Pfandrecht, das dingliche Recht eines Gläubigers, eine fremde, ihm verpfändete Sache zur Befriedigung seines Anspruchs zu verwerten. Man unterscheidet das Pfandrecht an beweglichen Sachen (§§ 1204† †™1259 BGB) und an Rechten (§§ 1273† †™1296 BGB) sowie an Grundstücken (Hypothek, Grundschuld, Rentens...
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

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Pfandrecht Logo #42719Beschränkt dingliches Recht an einer Sache zur Sicherstellung einer Forderung. Der Gläubiger hat bei Nichtbefriedigung einen rechtlichen Anspruch auf Verwertung der Pfandsache, um sich aus dem Erlös bezahlt zu machen.
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42719

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Pfandrecht Logo #42121Mit dem Pfandrecht wird ein dingliches Recht eines Gläubigers bezeichnet. Wenn eine Forderung offen ist, kann ein Gläubiger einen Gegenstand unter festgelegten Bedingungen verwerten, damit seine Forderung beglichen wird. Somit dient das Pfandrecht der Sicherung von Rechten. Beim Pfandrecht...
Gefunden auf https://www.kredit-engel.de/kredit-lexikon/p/pfandrecht/

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Pfandrecht Logo #42819Ein Pfandrecht ist ein beschränkt dingliches Recht des Pfandgläubigers an einer Sache oder einem Recht, welches in der Regel zur Sicherung einer Forderung bestellt wird. Fällt der Gläubiger mit seinem Anspruch aus, so kann er sich durch die Verwertung des verpfändeten Gegenstandes befriedigen.
Gefunden auf https://www.kredit-vergleich.de/p/pfandrecht.htm

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Pfandrecht Logo #40086Recht des Pfandnehmers das Pfand zu verwerten, falls der Pfandgeber seine Verpflichtungen nicht erfüllt, z. B. einen Kredit nicht tilgt oder die Zinsen eines Kredits nicht zahlt. Das Pfandrecht tritt in Kraft, sobald das Pfand dem Pfandnehmer übergeben wird. Er hat das Recht, das Pfand solange zu behalten, bis der Pfandgeber seinen Verpflichtunge...
Gefunden auf https://www.oenb.at/Service/Glossar.html?letter=A

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Pfandrecht Logo #42295
  1. Pfandrecht , im subjektiven Sinn das einem Gläubiger zustehende dingliche Recht an einer fremden Sache, vermöge dessen ihm dieselbe zur Sicherheit wegen seiner Forderung verhaftet ist (s. Pfand); im objektiven Sinn der Inbegriff der Rechtsnormen, nach welchen jenes Recht des Gläubigers zu beurteilen ist. In letzterer Beziehung bilden die...
    Gefunden auf https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

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    Pfandrecht Logo #42145. 1. Allgemeines. 2. P. an beweglichen Sachen. 3. P. an Rechten. 1. Allgemeines. Man unterscheidet je nach dem Gegenstande drei Arten von Pfandrechten: das Pfandrecht an beweglichen Sachen (Faust - P.), an Rechten und an Grundstücken (Hypothek, Grundschuld). Über das P. an Grundstücken s. Hypothek. ...
    Gefunden auf https://www.ub.bildarchiv-dkg.uni-frankfurt.de/Bildprojekt/Lexikon/Standard

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    Pfandrecht Logo #42091Ein Pfandrecht ist ein Sicherungsmittel für eine Forderung. [Beispiel: Hypothekarvertrag = Kreditvertrag, der durch eine Liegenschaft (Pfand) gesichert ist.] Wird diese Forderung nicht erfüllt, kann sich der Gläubiger am Wert des Pfandes schadlos halten.
    Gefunden auf https://www.vbv.ch/de/VBV/Dienstleistungen/Lexikon//de/de/

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    Pfandrecht Logo #42880ist ein sogenanntes dingliches Recht , mit dem ein - Gläubiger eine Geldforderung sichert. Bei Nichterfüllung der Leistung durch den Schuldner kann der Gläubiger das Pfand zur Befriedigung seiner Forderung verwerten oder verwerten lassen (z.B. Versteigerung). Verpfändet werden können Sachen und Rechte (z.B. Forderung en, Wertpapiere ). Ei...
    Gefunden auf https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/pfandrecht/pfandrecht.htm

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    Pfandrecht Logo #42871im bürgerlichen Recht das auf Vertrag beruhende, subjektive dingliche Recht des Pfandgläubigers an einer Sache oder an einem Recht des Pfandschuldners oder eines Dritten zur Sicherung einer Forderung des Pfandgläubigers gegen den Pfandschuldner; im Einzelnen: 1. durch Vertrag (Verpfändung) begründetes Pfandrecht (Vertrags-Pfandrecht)...
    Gefunden auf https://www.wissen.de//lexikon/pfandrecht
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