
Die Pfandkehr ist die strafbare Vereitelung eines Pfandrechts, eines Nutznießungsrechtes, eines Gebrauchsrechtes oder eines Zurückbehaltungsrechtes. Die Pfandkehr ist im deutschen Recht nach {§|289|stgb|juris} StGB strafbar und wird mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren sanktioniert. == Tatbestand == Die Pfandkehr schützt denj...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Pfandkehr

Einer Pfandkehr macht sich gemäß § 289 StGB strafbar wer verpfändete Sachen in rechtswidriger Absicht wegnimmt.
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https://www.lexexakt.de/glossar/pfandkehr.php

Wegnahme einer eigenen Sache oder einer fremden beweglichen Sache zugunsten ihres Eigentümers aus dem Gewahrsam des Nutznießers, Pfandgläubigers oder des sonst zu ihrem Gebrauch oder zu ihrer Zurückbehaltung Berechtigten, um die Ausübung jener Rechte zu vereiteln; strafbar nach § 289 StGB.
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https://www.wissen.de//lexikon/pfandkehr
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