
Indossament mit dem Zusatz «Wert zum Pfand» oder «Wert zur Sicherheit». Ein Pfandindossatar ist berechtigt, alle Rechte aus dem Wechsel geltend zu machen. Die Rechtsbeziehungen zwischen Pfandindossatar und Pfandindossant bestimmen sich nach bürgerlichem Recht. Dieser Zusatz findet selten Verwendung,...
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Indossament mit dem Zusatz «Wert zum Pfand» oder «Wert zur Sicherheit». Ein Pfandindossatar ist berechtigt, alle Rechte aus dem Wechsel geltend zu machen. Die Rechtsbeziehungen zwischen Pfandindossatar und Pfandindossant bestimmen sich nach bürgerlichem Recht. Dieser Zusatz findet selten Verwendung, da er die Bonität des Indossant en von A......
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