
Zwangsvollstreckungsmaßnahme, bei der bewegliche körperliche Gegenstände beschlagnahmt werden. Sie ist in den Paragrafen 808 bis 827 der Zivilprozessordnung (ZPO) geregelt. Sie dient der Befriedigung des Gläubigers einer Geldforderung. Die Pfändung beweglicher Sachen erfolg...
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