
Als Personenverbandsstaat bezeichnet man den Staat des Früh- und Hochmittelalters, bei dem sich die Herrschaft auf ein gegenseitiges, persönliches Abhängigkeitsverhältnis zwischen Lehnsherrn und Vasallen gründet. Der Begriff „Personenverbandsstaat“ wurde von dem österreichischen Historiker Theodor Mayer (1883–1972) entwickelt und dem
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https://de.wikipedia.org/wiki/Personenverbandsstaat

der Staat des frühen MA, der nicht auf Herrschaft über ein abgrenzbares Gebiet, sondern auf Herrschaft über einen Verband von Personen beruhte; seit dem hohen MA durch den Flächen- oder Territorialstaat abgelöst.
Gefunden auf
https://www.wissen.de//lexikon/personenverbandsstaat
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