
Personenbezogene Gesellschaft mit vollkaufmännischem Handelsgewerbe . Rechtsform der Privatbankier s. Zusammenschluss mehrerer Personen als Gesellschafter mit dem Ziel der Erreichung eines gemeinsamen Unternehmenszwecks. Die so zusammenarbeitenden Gesellschafter - bei Banken Mitinhaber , Partner , persönlich haftende Gesellschafter u. ä. -...
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/personenhandels-personalgesellscha
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