
Als Personalisten wurden im Heiligen Römischen Reich Reichsstände ohne Besitz einer reichsunmittelbaren Herrschaft bezeichnet. Die Reichsstandschaft konnte bis 1653 vom Kaiser auch solchen Personen verliehen werden, die über kein Territorium verfügten. Sie besaßen Sitz und Stimme im Reichstag und in den Land- und Kreistagen. Das war vor allem...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Personalist

Im Heiligen Römischen Reich waren die reichsunmittelbaren Grafen im Reichsfürstenrat durch vier Kuriatstimmen vertreten, die wiederum vier Grafenkollegien (schwäbische, wetterau'sche, fränkische und westfälische Grafenbank) vertraten. Voraussetzung zur Reichsstandschaft (Reichsstände) war der Erwerb einer reichsunmittelbaren Herrschaft. So wi...
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https://www.adelsrecht.de/Lexikon/P/Personalist/personalist.html
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