
Die Verordnung zur Herabminderung der Personalausgaben des Reichs, kurz Personal-Abbau-Verordnung, vom 27. Oktober 1923 (veröffentlicht im RGBl. I, S. 999) legte die Entlassung von Beamtinnen im Falle der Eheschließung fest und traf Regelungen zur Pension von Beamten in der Weimarer Republik. Durch die Personalabbauverordnung wurde die zu der Ze...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Personalabbauverordnung
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