
„Person des öffentlichen Lebens“ ist ein juristischer Begriff im deutschen, österreichischen und schweizerischen Zivilrecht, der in der Rechtsprechung zu unterschiedlichen Gesetzen (wörtlich auch im Datenschutzgesetz der Schweiz) zur Abgrenzung des Rechts auf Privatsphäre gegen die öffentliche Berichterstattung der Medien verwendet wird. ...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Person_des_öffentlichen_Lebens
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