
Wöchentliche Saldierung aller Abweichungen innerhalb eines Toleranzbandes getrennt nach HT- und NT-Zeiten entsprechend der Verbändervereinbarung II. Das bedeutet, dass innerhalb des Toleranzbandes diese Abweichungen nicht unmittelbar monetär in Form einer Gut- oder Lastschrift ausgeglichen werden müssen, sondern entsprechend aufsaldiert werden ...
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