
(lat. [N.], Kleintierherde) ist schon im altrömischen Recht das vom Herrn eines Sklaven diesem zur tatsächlichen Bewirtschaftung überlassene Sondergut.Lit.: Kaser §§ 11 II 1a, 12 III, 15 I 3, 49 II, 60; Söllner § 12; Kroeschell, DRG 1; Köbler, DRG 21 ; Wesener, G., Peculia – bona adventicia – freies und unfreies Kindesgut, in: Iuris vin...
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Mit peculium (lat.) wurde im lateinischen Recht ein Sondergut bezeichnet, welches von einem sog. Gewaltinhaber einem sog. Gewaltunterworfenem zur Verwaltung überlassen wurde. Beispiel: R ist römischer Bürger und Vater von zwei Söhnen, die noch unter seiner Gewalt (= patria potestas) stehen. Er überläßt seinen Hof auf dem Land seinem älteren...
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https://www.lexexakt.de/glossar/peculium.php

Peculium (lat.), s. Pekulium.
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