
ist derjenige, dem das Patent zusteht; das ist oft nicht der Erfinder, obwohl er originär das Recht auf das Patent (Erfinderrecht) erwirbt. Der Erfinder kann dieses Recht aber auf andere Personen übertragen; bei einer Diensterfindung (Arbeitnehmererfindung) muss er es unter bestimmten Voraussetzunge...
Gefunden auf
https://unternehmerinfo.de/Lexikon/p/Patentinhaber.htm

ist derjenige, dem das Patent zusteht; das ist oft nicht der Erfinder, obwohl er originär das Recht auf das Patent (Erfinderrecht) erwirbt. Der Erfinder kann dieses Recht aber auf andere Personen übertragen; bei einer Diensterfindung (Arbeitnehmererfindung) muß er es unter bestimmten Voraussetzungen. Der P. erwirbt zunächst das Patent, indem es...
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https://www.gbt.ch/Lexikon/P/Patentinhaber.html
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