
Wer Gegenstände mit einem Hinweis versieht, der den Eindruck erweckt, der Gegenstand sei durch ein Patent oder eine Patentanmeldung geschützt, berühmt sich eines Patentes oder einer Patentanmeldung. In Deutschland regelt § 146 des Patentgesetzes die Auskunftspflicht desjenigen, der sich eines Patents berühmt. Demnach hat derjenige, der sich e...
Gefunden auf
https://de.wikipedia.org/wiki/Patentberühmung

liegt vor, wenn jemand auf Sachen oder deren Verpackung, in Werbeschriften usw. auf eine Patenterteilung oder eine Patentanmeldung hinweist oder einen Eindruck erweckt, der auf ein erteiltes oder angemeldetes Patent schließen lässt (z.B. Dt. Bundespatent; Patentschutz angem.). Der Patentinhaber ist ...
Gefunden auf
https://unternehmerinfo.de/Lexikon/p/Patentberuehmung.htm
Keine exakte Übereinkunft gefunden.