
Partikularkonzilien sind nach dem geltenden Recht der Lateinischen Kirche das Plenarkonzil und das Provinzialkonzil (can. 439 ff Codex Iuris Canonici). Es handelt sich um eine Versammlung einer Teilkirche, im Unterschied zum Ökumenischen Konzil, das eine Versammlung der Gesamtkirche ist. Die Partikularkonzilien (oder auch -synoden, diese Begriffe...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Partikularkonzil

Das Partikularkonzil definiert die Versammlung einer Teilkirche. Im Unterschied hierzu bildet das Ökumenische Konzil die Versammlung der Gesamtkirche. Als Partikularkonzilien werden nach dem geltenden Recht der katholischen Kirche das Plenarkonzil sowie das Provinzialkonzil bezeichnet. Diese Form von Konzilien (oder auch -synoden) gelten als...
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