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Parteiverrat

Parteiverrat Logo #42000 Parteiverrat, auch Prävarikation, ist nach deutschem Strafrecht eine Straftat, die ein Rechtsanwalt oder Patentanwalt zum Nachteil seines Mandanten begehen kann. Der Tatbestand des Parteiverrats ist in {§|356|stgb|juris} StGB geregelt. == Wortlaut == Der Wortlaut des {§|356|stgb|juris} StGB ist: (1) Ein Anwalt oder ein anderer Rechtsbeistand, w...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Parteiverrat

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Parteiverrat Logo #42134Parteiverrat, Prävarikation, pflichtwidriges Beraten beider Parteien in derselben Rechtssache durch denselben Anwalt oder Rechtsbeistand, bei Vorsatz strafbar (§ 356 StGB).
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

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Parteiverrat Logo #42834Von Parteiverrat (= Prävarikation) im Sinne des § 356 StGB spricht man, wenn ein Anwalt in einer Rechtssache beide streitenden Parteien pflichtwidrig dient oder wenn er ihm Einverständnis mit der Gegenpartei zum Nachteil seines Mandanten handelt. Beispiel: Der Verteidiger V vertritt den A im Prozess gegen den B vor dem Landgericht. V und B kenne...
Gefunden auf https://www.lexexakt.de/glossar/parteiverrat.php

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Parteiverrat Logo #42871pflichtwidrige Unterstützung beider Parteien einer Rechtssache durch einen Anwalt oder Rechtsbeistand, strafbar nach § 356 StGB; Strafverschärfung bei Handeln zum Nachteil seiner Partei im Einverständnis mit der Gegenpartei. Auch in der Schweiz ist der Parteiverrat untersagt und gegebenenfalls als Verletzung des Berufsgeheimnisses strafb...
Gefunden auf https://www.wissen.de//lexikon/parteiverrat
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