
Das Parlamentsbeteiligungsgesetz (ParlBG) regelt die Beteiligung der Legislative in Deutschland an der Entscheidung über den Einsatz von Streitkräften im Ausland. In Deutschland hat der Deutsche Bundestag weitreichende Mitbestimmungsrechte hinsichtlich des Einsatzes der Streitkräfte im Ausland. Deshalb wird die Bundeswehr auch als Parlamentsarm...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Parlamentsbeteiligungsgesetz
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