
ist der Angehörige eines Teiles des an der Völkerwanderung beteiligten germanischen Volkes der Goten. Vermutlich überliefert das (lat.) Edictum (N.) Theoderici (um 500) Recht der Ostgoten und Römer. Im Kampf um Rom (551) werden die O. weitgehend aufgerieben. Köbler, DRG 80, 87; Amira, K.- Eckhardt, K., Germanisches Recht, Bd. 1 4. A. 1960; Vis...
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